AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kramer Immobilien
1. Angebot und Angaben
1.1. Das Immobilienangebot von Kramer Immobilien und das von ihr erstellte Exposé sind aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden.
1.2. Kramer Immobilien überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit, es sei denn, Kramer Immobilien wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann Kramer Immobilien daher nicht übernehmen.
1.3. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Auftraggeber stammenden Angaben, mit denen Kramer Immobilien den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Anbieter auch gegenüber Dritten verantwortlich.
1.4. Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
1.5. Die Weitergabe des Immobilienangebots an Dritte ohne die Zustimmung von Kramer Immobilien verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn es außerhalb des mit Kramer Immobilien vereinbarten Auftrages zu einem Vertragsabschluss (Beurkundung bzw. Mietvertrag) kommt.
2. Provision
2.1. Die Tätigkeit von Kramer Immobilien ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Der Anspruch auf Maklerprovision für Kramer Immobilien entsteht, wenn durch die beauftragte Nachweis- oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
2.2. Der Provisionsanspruch ist entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht.
2.3. Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert.
3. Verhandlungen
3.1. Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über Kramer Immobilien einzuleiten.
3.2. Bei Direktverhandlungen ist auf Kramer Immobilien Bezug zu nehmen und der zuständige Ansprechpartner von Kramer Immobilien ist über das Ergebnis zu informieren.
3.3. Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit Kramer Immobilien und der Anbieterseite vorgenommen werden.
3.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Kramer Immobilien unverzüglich mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam.
Kramer Immobilien ist unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Abschrift des Vertrages vorzulegen.
3.5. Wird Kramer Immobilien beauftragt, einen Kaufvertragsentwurf durch einen Notar anfertigen zu lassen, und kommt ein Kaufvertrag aus Gründen nicht zustande, die eine Vertragseite zu vertreten hat, so hat diese die angefallenen Notarkosten zu tragen.
4. Grundbucheinsicht
Der Auftraggeber bevollmächtigt Kramer Immobilien, sämtliche das Objekt betreffenden behördlichen Akten einschließlich des Grundbuches samt Nebenakten einzusehen und Unterlagen und Auskünfte anzufordern. Die Bevollmächtigung gilt bis sechs Monate nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.
5. Vorkenntnis
Ist dem Angebotsempfänger das von Kramer Immobilien angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Werktagen Kramer Immobilien mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt.
6. Haftung
6.1. Kramer Immobilien haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Kramer Immobilien, deren Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.2. Kramer Immobilien haftet unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.
Sie haftet darüber hinaus für solche Schäden, welche Kramer Immobilien in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht hat; in diesen Fällen ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise voraussehbaren Schaden.
6.3. Eine Gewähr für die durch Kramer Immobilien angebotenen Objekte und die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Dazu ist jede weitere Haftung von Kramer Immobilien ausgeschlossen.
7. Gerichtsstand
Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, gilt Varel als Gerichtsstand vereinbart.
8. Auftragnehmer
Kramer Immobilien · Inhaber Frank Kramer · Bürgermeister-Osterloh-Straße 24 · 26316 Varel
Telefon: 04451 96960-0 · Fax: 04451 96960-29 · E-Mail: info@kramer-immobilien-varel.de
USt-Identifikationsnummer: DE 211160411
Erlaubnis nach § 34c der GewO erteilt durch: Oldenburgische Industrie- und Handelskammer, Moslestraße 6, 26122 Oldenburg, Tel.: +49 (0) 441 / 22200
Aufsichtsbehörde nach § 34c GewO: Oldenburgische Industrie- und Handelskammer, Moslestraße 6, 26122 Oldenburg, Tel.: +49 (0) 441 / 22200
(Stand: 28.03.2019)
Wenn Sie Fragen zu unseren AGB haben, beantworten wir Ihnen diese gerne.
3.5. Wird Kramer Immobilien beauftragt, einen Kaufvertragsentwurf durch einen Notar anfertigen zu lassen, und kommt ein Kaufvertrag aus Gründen nicht zustande, die eine Vertragseite zu vertreten hat, so hat diese die angefallenen Notarkosten zu tragen.
4. Grundbucheinsicht
Der Auftraggeber bevollmächtigt Kramer Immobilien, sämtliche das Objekt betreffenden behördlichen Akten einschließlich des Grundbuches samt Nebenakten einzusehen und Unterlagen und Auskünfte anzufordern. Die Bevollmächtigung gilt bis sechs Monate nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.
5. Vorkenntnis
Ist dem Angebotsempfänger das von Kramer Immobilien angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Werktagen Kramer Immobilien mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt.
6. Haftung
6.1. Kramer Immobilien haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Kramer Immobilien, deren Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.2. Kramer Immobilien haftet unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.
Sie haftet darüber hinaus für solche Schäden, welche Kramer Immobilien in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht hat; in diesen Fällen ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise voraussehbaren Schaden.
6.3. Eine Gewähr für die durch Kramer Immobilien angebotenen Objekte und die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Dazu ist jede weitere Haftung von Kramer Immobilien ausgeschlossen.
7. Gerichtsstand
Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, gilt Varel als Gerichtsstand vereinbart.
8. Auftragnehmer
Kramer Immobilien · Inhaber Frank Kramer · Bürgermeister-Osterloh-Straße 24 · 26316 Varel
Telefon: 04451 96960-0 · Fax: 04451 96960-29 · E-Mail: info@kramer-immobilien-varel.de
USt-Identifikationsnummer: DE 211160411
Erlaubnis nach § 34c der GewO erteilt durch: Oldenburgische Industrie- und Handelskammer, Moslestraße 6, 26122 Oldenburg, Tel.: +49 (0) 441 / 22200
Aufsichtsbehörde nach § 34c GewO: Oldenburgische Industrie- und Handelskammer, Moslestraße 6, 26122 Oldenburg, Tel.: +49 (0) 441 / 22200
(Stand: 28.03.2019)
Wenn Sie Fragen zu unseren AGB haben, beantworten wir Ihnen diese gerne.
